| Johann Schön - 1840 - 312 strani
...zu Folge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staates vereinigt bleiben und der Souverän nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. lässt, bei welcher in jedem Falle mancherlei Willkühr und Missbraüch zu befürchten steht. ") Einen... | |
| Vincenz August Wagner, Thomas Dolliner, Joseph Ritter von Kudler - 1832 - 794 strani
...die gcsammte Staatsgewalt in dem Obeihaupte de« Staates vereinigt bleiben muß, und der Vouverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann, so ist 'auch ein deutscher Souvcrain, als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hiemit im Wider»... | |
| Hermann Friedrich Wilhelm Hinrichs - 1843 - 850 strani
...zufolge, die gcsammte Staatsgewalt in dem Obcrhaupte des Staates vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Und der darauf folgende Art. 58. lautet: „Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch... | |
| Wilhelm Roscher - 1843 - 316 strani
...Schlußacte in Kraft erhalten, daß die gesummte Staatsgewalt in den Souverains vereinigt bleibt, und diese nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden sein sollen. Der Unterschied der alten ständischen und der neuern, mehr oder weniger repräsentativen... | |
| 1854 - 738 strani
...gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben müsse, und dass der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Landstände gebunden werden könne. Hieraus folgt, dass die Landstände in einem deutschen Bundesstaate... | |
| 1854 - 744 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stünde gebunden werden" , ist gegen die Theilung der Gewallen gerichtet, wie sich aus der Geschichte... | |
| Türckheim - 1845 - 368 strani
...Städte, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben muß und dasselbe durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann, als allgemein verbindliche Norm aufgestellt, und in dem Artikel 58 ausgesprochen, daß, wie sich übrigens... | |
| Edgar Bauer - 1845 - 984 strani
...daß die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staates vereinigt bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne, daß ferner die im Bunde vereinten souveränen Fürsten durch keine ländständische Verfassung... | |
| Heinrich Zoepfl - 1846 - 558 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt 1h dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Art. 58. Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch keine landständische Verfassung... | |
| 1846 - 78 strani
...gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben muffe uud der Souverain durch eiue landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne, in seinem vollen Umfange unverletzt zu erhalten sei. Iede demselben widerstrebende, auf eine... | |
| |