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" Grundbegriffe zufolge, die gesamte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. "
Nouveau recueil général de traités, conventions et autres transactions ... - Stran 250
uredili: - 1846
Celotni ogled - O knjigi

Briefe über Staatskunst

Victor von Strauss und Torney - 1853 - 476 strani
...„die gesummte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden;" und nach Artikel 58. „dürfen die im Bunde vereinten souverainen Fürsten durch keine landständische...
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Zeitschrift für Civilrecht und Prozess

Justin Timotheus Balthasar Freiherr von Linde, Gustav Ludwig Theodor Marezoll, August Wilhelm Ferdinand von Schröter, Johann Friedrich Schulte - 1853 - 502 strani
....... die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Es steht demnach in deutschen monarchischen Staaten nur dem Fürsten zu, allgemein verbindliche Constitutionen...
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Oekonomische encyklopädie, Količina 228

Johann Georg Krünitz - 1855 - 642 strani
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Versassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Wenn von einem Bundesmitgliede die Garantie des Bundes sür die in seinem Lande eingesührte landständische...
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Deutsche vierteljahrs Schrift, Izdaje 79–80

1857 - 746 strani
...Schlußakte „die gesammle Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt" bleibt und „der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände ge« bunden werden kann." Diese Grundsätze der Vernunft und des allgemeinen Staatsrechts wurden bis...
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Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen ..., Količina 9

1868 - 464 strani
...Der König vereinigt als Souverain die gesammte Staatsgewalt ungetheilt in sich, und wird durch die landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden. §. 7. Kein Landesgesetz hat vor der vom König vorgenommeneu Verkündigung Gültigkeit. §. 113. Landesgesetze...
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Preussische Jahrbücher, Količina 65

1890 - 740 strani
...die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben, und könne der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stande gebunden werden. Selbst diejenigen deutschen Verfassungsurkunden, welche wie die preußische...
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Geschichte der Befreiungs-Kriege 1813, 1814, 1815: dargestellt ..., Količina 3

Friedrich Christoph Förster - 1861 - 1372 strani
...Bundes, gemäß welchem die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte de« Staates vereinigt bleiben muß und der Souverain durch eine landständische Verfassung...unverletzt zu erhalten. Jede demselben widerstrebende, ans eine Th eilung der Staatsgewalt zielende Behauptung ist unvereinbar mit dem Staatsrechte der im...
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Über das Prüfungsrecht des Richters in Bezug auf die Rechtsgültigkeit von ...

John Baerens - 1861 - 68 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden". Die Geschichte der Entstehung dieses Artikels 2) zeigt aber, dass man bundesgesetzlich kein bestimmtes...
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Allgemeine Geschichte, vom Anfang der historischen Kenntniss ..., Količina 10

Carl von Rotteck - 1861 - 600 strani
...daß die gesammte Staatsgewalt in dem Obcrhauptc de« Staats ver«int bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände geHunden werden dürfe. Obgleich die süddeutschen Negierungen mit diesen Bestimmungen einverstanden...
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Lehrbuch der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte

Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 strani
...Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständisehe Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Art. 58. Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch keine landständische Verfügung...
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