| Victor von Strauss und Torney - 1853 - 476 strani
...„die gesummte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden;" und nach Artikel 58. „dürfen die im Bunde vereinten souverainen Fürsten durch keine landständische... | |
| Johann Georg Krünitz - 1855 - 642 strani
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Versassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Wenn von einem Bundesmitgliede die Garantie des Bundes sür die in seinem Lande eingesührte landständische... | |
| 1857 - 746 strani
...Schlußakte „die gesammle Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt" bleibt und „der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände ge« bunden werden kann." Diese Grundsätze der Vernunft und des allgemeinen Staatsrechts wurden bis... | |
| 1868 - 464 strani
...Der König vereinigt als Souverain die gesammte Staatsgewalt ungetheilt in sich, und wird durch die landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden. §. 7. Kein Landesgesetz hat vor der vom König vorgenommeneu Verkündigung Gültigkeit. §. 113. Landesgesetze... | |
| 1890 - 740 strani
...die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben, und könne der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stande gebunden werden. Selbst diejenigen deutschen Verfassungsurkunden, welche wie die preußische... | |
| Friedrich Christoph Förster - 1861 - 1372 strani
...Bundes, gemäß welchem die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte de« Staates vereinigt bleiben muß und der Souverain durch eine landständische Verfassung...unverletzt zu erhalten. Jede demselben widerstrebende, ans eine Th eilung der Staatsgewalt zielende Behauptung ist unvereinbar mit dem Staatsrechte der im... | |
| John Baerens - 1861 - 68 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden". Die Geschichte der Entstehung dieses Artikels 2) zeigt aber, dass man bundesgesetzlich kein bestimmtes... | |
| Carl von Rotteck - 1861 - 600 strani
...daß die gesammte Staatsgewalt in dem Obcrhauptc de« Staats ver«int bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände geHunden werden dürfe. Obgleich die süddeutschen Negierungen mit diesen Bestimmungen einverstanden... | |
| Johann Friedrich von Schulte - 1861 - 580 strani
...Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständisehe Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Art. 58. Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch keine landständische Verfügung... | |
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