| Mettray, France. Colonie agricole et pénitentiaire - 1861 - 724 strani
...soll die gesamme Staatsgewalt in dem Oberhauple des Staates vereinigt bleibe«/ und der Sonverain soll nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden können '). §»8. Souv<lainet«t als Grundbigriff der Bundes« Verfassung. Wenn nun die Vereinigung... | |
| Leopold Friedrich Ilse - 1861 - 612 strani
...in dem Oberhauptc des Staates vereinigt und der Souverain kann durch eine landständische Versassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Aber je richtiger die hiernach zu ziehenden Grenzen der landständischen Besugnisse von den Ständen... | |
| Carl von Rotteck, Karl Wenzeslaus Rodeckr Von Rotteck - 1861 - 518 strani
...Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben müsse, und der Souverain durch eine landständische Ver» jasjung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne: serner, daß die souverainen Fürsten durch keine landständische Versassung in der Ersüllung... | |
| Leonhard Rabus - 1862 - 174 strani
...Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Versassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne, sei in seinem vollen Umsange unverletzt zu erhalten. Iede demselben widerstrebende, aus eine... | |
| 1863 - 804 strani
...gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben müsse und daß der Souvcrain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden dürfe," so stellt er damit nur Forderungen auf, die zwar nicht die alten landständischcn Verfassungen,... | |
| Eugen H.Th Huhn - 1863 - 602 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben und der Eouverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. 58. Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten können durch keine landständische Verfassung in der... | |
| Hermann Adalbert Daniel - 1863 - 1548 strani
...dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben muß, und der So»» verain durch eine landständijche Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden lann, so ist auch ein deutscher Souverän», als Mitglied de« Bunde«, zur Verwerfung einer hiermit... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 578 strani
...dem Oberhaupt det •Si.•iis vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landstündische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Die seitherige Ausbreitung der constitutionellen Monarchie hat nunmehr diesen Artikel antiquirt. ,... | |
| Escher - 1864 - 716 strani
...die gesammte Staatsgewalt in der Hand des Staatsoberhaupts vereinigt bleiben muß und der Souverän nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann. Gen; folgerte daraus, „daß in landständischen Verfassungen die Mitwirkung der Slänve niemals soweit... | |
| E. H. Th.. Huhn - 1865 - 600 strani
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben und der Souverain kann durch eine landständische Versassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. 58. Die im Bunde vereinten souverainen Fürsten können durch keine landständische Verfassung in der... | |
| |