| Karl Heinrich L. Pölitz - 1835 - 580 strani
...«ahme der, freien Städte, die gefammte Staatsgewalt im Staatsoberhaupte vereinigt bleiben müsse, und der Souverain durch eine landständische Verfassung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden dürse, erhob sich weder in unsern Ständeverfammlungen, noch in der Schriftstellerwelt ein Widerspruch,... | |
| Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 strani
...dessen die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne. Damit war ausgesprochen , die ständische Mitwirkung bei Ausübung gewisser Hoheitsrechte dürfe... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staats vereinigt bleiben und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Damit war denn auch das Hauptwerk der Schlußakte , soweit es die Erhaltung innerer Sicherheit im Geiste... | |
| Georg Leopold von Zangen - 1836 - 934 strani
...Wiener Schluß -Akte die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben muß, und der Souverain durch eine landständische Verfassung...an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann, so ist auch ein deutscher Souverain als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hiermit in Widerspruch... | |
| Heinrich Künzel - 1836 - 684 strani
...gesammte Staatsgma» in dem Oberhaupte des Staats vereiniget bleibell müsse und der Souvtrain türcl! eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung drr Stände gebunden weiden könne. Durch diese Disposition des Artikels werden die Souverainitätsrcchte... | |
| Johann Christoph Freiherr von Aretin, Carl von Rotteck - 1838 - 708 strani
...zu Folge die gesammte Staatsgewalt im Oberhaupte des Staates vereinigt sevn, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Dieses ist ganz der gereinigten Theorie der constitutionellen Monarchie angemessen, welche keine Trennung... | |
| 1863 - 768 strani
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, der Souverän sollte durch eine landständische Verfassung in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Damit ist die Theilung der höchsten Gewalt oder die Einrichtung einer vollständigen parlamentarischen... | |
| Friedrich Christoph Dahlmann - 1839 - 416 strani
...Bundesrecht ist dieser Ansicht nicht entgegen; denn, wenn nach Art. 57 und 58 der Wiener Schlußacte der Souverain durch eine landständische Verfassung...bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden und insbesondere nicht in der Erfüllung seiner bundesmaßigen Pflichten gehindert oder beschränkt... | |
| August Ludwig Reyscher, Wilhelm Eduard Wilda, Georg Beseler, Otto Stobbe - 1839 - 806 strani
...dieser Ansicht nicht entgegen ; denn wenn nach Art. 57 und 58 der wiener Schlußakte der Eouverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden und insbesondere nicht in der Erfüllung seiner bundesmäßigen Pflichten gehindert oder beschränkt... | |
| Johann Ludwig Klüber - 1840 - 1016 strani
...zufolge, die gesammte Staatsgewalt in dem Oberhaupt des Staates vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung...Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden « ). 2) Durch landständische Verfassung darf kein Bundesfürst in der Erfüllung seiner bundesmäsigen... | |
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