Convention, zwischen Desterreich-Ungarn und Siam, betreffend den Handel mit Generalacte der Berliner Conferenz. Convention, betreffend die von den Großmächten zu übernehmende Garantie Additionalact von Lissabon, zu dem Pariser Weltpostvereins-Vertrage vom Gesez, womit das Gesez vom 3. April 1875 (R. G. Bl. Nr. 61), betreffend die Uebereinkunst zwischen Oesterreich Ungarn und der Schweiz, betreffend die Concessionsurkunde, für die Locomitiveisenbahn von Kołomea nach Sloboda run- Nummer Verordnung des Ackerbauministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, betreffend die Instruirung der technischen Projecte für Unter- nehmungen, welche aus dem staatlichen Meliorationsfonde unterstügt werden 1 Verordnung des Ackerbauministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, betreffend die Einrichtung und Vorlage der Generalprojecte für Unternehmen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern (Wildbachver- bauungen) Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Auflassung der Zollants- Verordnung des Finanzministeriums, womit die näheren Bestimmungen zur Verordnung des Ackerbauministeriums, betreffend die an Seite der politischen Landesstellen und des Ackerbauministeriums als fachliche Beiräthe in Reb- lausangelegenheiten fungirenden Commissionen Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des t. t. Kundmachung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien Concessionsurkunde, für die Kaiser Ferdinands-Nordbahn Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, womit eine Ergän- zung der Ministerialverordnung vom 21. April 1876 (R. G. Bl. Nr. 60) in Betreff des Verkehres mit Giften, gisthältigen Droguen und gesundheits- Kundmachung des Handelsministers, über das Erlöschen der Concession vom 14. Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Errichtung einer Zollerpositur mit Hafeu- und Seesanitätsdienst in Castel- Concessionsurkunde, für die Localbahnen: a) von einem Punkte des Ergänzungs- nezes der priv. österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft nach Poisdorf, eventuell Böhmischkrut; b) von Jenschoviß nach Lužez, eventuell Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des f. f. Haupt- zollamtes Krakau zur Abfertigung von denaturirtem Olivenöl. Kundmachung des Finanzministeriums, wegen Errichtung einer Punzirungs- Verordnung der Ministerien des Innern, für Cultus und Unterricht und der Justiz, betreffend die Befugniß des souveränen Johanniter (Malteser-) Ritterordens zur Veräußerung und Belastung seines unbeweglichen Ver- Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, betreffend die Regelung der Fristen für die Immatriculation und Inscription der Universitätsstudiren- den, sowie für die Einholung der Frequenzbestätigung seitens derselben Inhalt Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung der k. k. Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Aenderung der Bestimmun- gen in den Schlagwörtern, Mangan-Präparate" und „Salzjaure Salze“ Kundmachung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend die Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Abänderung des §. 45 der zur Strafproceßordnung erlassenen Vollzugsvorschrift vom 19. November Erlaß des Finanzministeriums, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden aller Art aus Bosnien und der Herzegovina über alle Gränzen des gemein- Erlaß des Finanzministeriums, womit der Verschleißpreis des Dungsalzes er- Erlaß des Finanzministeriums, in Betreff der Zuckerverbrauchsausgabe für Mal- Verordnung des Ackerbauministeriums, womit die Verordnung des Ackerbau- ministeriums vom 24. April 1872 (R. G. Bl. Nr. 61), betreffend die Bezirke Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die Zustellung von in Wien Verordnung des Handelsministers, betreffend die Organisation und den Wir- Verordnung des Ministeriums des Jnnern, im Einvernehmen mit dem Handels- und dem Justizministerium, betreffend die Verwendung von aus Anilin oder aus anderen Theerbestandtheilen hergestellten Farbstoffen bei Bereitung von Kundmachung der Ministerien des Handels und der Finanzen, betreffend die Ermächtigung des Hauptzollamtes II. Classe am Bahnhofe zu Jykany zur zollfreien Behandlung der voraus- oder nachgesendeten Reiseeffecten Gesez, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gejezes vom 11 Juni 1881 (R. G. BI. Nr. 59), über die Gebührenerleichterung bei Convertirung Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, betreffend Zollbe- handlung des von Dr. F. Hulwa erfundenen Desinfectionspulvers . Kundmachung des Handelsministeriums, über das Erlöschen der Concession für für die Wiener Gürtelbahn . . . Gesez, über die Hypthekarerneuerung in Vorarlberg. Gesez, über die Aufnahme der Parcellennummern des neuen Steueroperates in Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die Erweiterung der Verzol- |